Studio n°2 ***
Appartement n°3 ***
Zimmer ***
Studio n°4 ***
Appartement n°5 ***
Appartement n°6 ***

Der Mietvertrag und die Mietzahlung

Durch den von beiden Seiten akzeptierten Mietvertrag wird dem Mieter das Appartement für eine bestimmte Dauer zu einem vereinbarten Preis zur Verfügung gestellt.

Der Mietvertrag entsteht durch

 

  • Übersendung incl. einer detaillierten Beschreibung des Appartements durch den Vermieter, eine Anzahlung seitens des Mieters, die Bestätigung des Eingangs der Anzahlung, was der Reservierung entspricht.
  • Besichtigung der Räumlichkeiten, eine quittierte Anzahlung seitens des Mieters.

Die Zahlung des Saldos der Gesamtmiete, sowie die Rückerstattung der Kaution oder Garantieleistung von mindestens 160 €(*) erfolgen bei Schlüsselrückgabe gegen Quittung. (*unterschiedlich - je nach Aufenthaltsdauer)

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten persönlich zu nutzen und nicht kostenlos unterzuvermieten. Die genaue Anzahl der Personen wird bei der Unterschrift des Mietvertrages festgelegt.

Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter zu erlauben, die Räumlichkeiten während der Mietdauer besuchen zu lassen.

Die Übergabe

Die Übergabe findet außer auf Antrag stillschweigend bei der Schlüsselübergabe des Appartements statt. Durch die Annahme der Schlüssel wird der Zustand des Appartements wie in der überreichten detaillierten Beschreibung aufgeführt, bzw. wie früher besichtigt, bestätigt.

Während des Aufenthaltes müssen jede Panne, Schaden, Problem oder eventueller Verlust unverzüglich mitgeteilt werden, so daß die Reparaturen oder der Austausch so schnell wie möglich durchgeführt werden können (je nach Verfügbarkeit von Handwerkern).

(Z.B.: Problem mit dem WC-Abfluß, fehlerhaftes Küchenarbeitsgerät, defekte Glühbirne usw...).

Unaufschiebbare Arbeiten, die während der Mietdauer ausgeführt werden müssen, verursachen kein Recht auf Mietminderung oder Zuschuß.

Sauberkeit und Wartung

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Die Appartements werden sauber zur Verfügung gestellt und sind ebenso zu verlassen. Beschwerden bezüglich der Sauberkeit des Appartements sind bei Bezug der Wohnung unverzüglich zu äußern, um möglichen Unannehmlichkeiten, die unserer Aufmerksamkeit entgangen wären, abhelfen zu können.

Gebräuchliche Pflegemittel und ein Staubsauger stehen den Mietern unentgeltlich in den Technikwandschränken zur Verfügung.

Aus Rücksicht auf ihre Nachmieter sollen die Mieter auf den Zustand des Staubsaugerbeutels achten und ihn wenn nötig wechseln.

Die Mülleimer der Appartements müssen geleert und vom Mieter zu Beginn der Mietdauer gereinigt werden.

RANDBEMERKUNG: Zu Beginn der Mietdauer und wenn im Appartement eine weitere Reinigung erforderlich werden sollte, ist ein Mindestbetrag von 25 € bis 45 € (je nach Appartementtyp) zu entrichten, der mit der Kaution verrechnet wird.

Die Kaution

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Die Kaution, die der Mieter zu Beginn der Mietdauer hinterlegt hat, wird spätestens einen Monat nach Ende der Mietdauer unter Berücksichtigung möglicher entstandener Schäden sowie nach Abzug der Kosten, die nicht durch die Miete abgedeckt sind, zurückerstattet. Zu diesen Kosten gehören:

Die Nebenkosten

  • Die örtliche Kurtaxe, die durch die Gemeinde auf 0,46 € je Tag und je Person festgelegt wurde.
  • Der Strom und Gasverbrauch (individuelle Zähler in den Technikwandschränken bei der Treppe)
  • Die Unterhaltskosten der Gemeinschaftseinrichtungen und die Desinfektion von Sanitäranlagen, Waschmaschinen und Geschirrspülern : 26 €

Falls die Kaution sich als nicht ausreichend erweisen würde, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter die Höhe des geschuldeten Betrages zu zahlen.

Nutzung des Appartements

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Das Appartement wird zu Ferienzwecken und unter Beachtung der Regeln guter Nachbarschaft gemietet. Für die ruhige Nutzung tagsüber und die Einhaltung der Nachtruhe ab 22 Uhr 00 ist jeder Mieter verantwortlich.

Die Lautstärke von Rundfunk- und Fernsehgeräten darf andere Mieter nicht stören.

Die Handhabung und die Öffnung der Bettcouches sowie das Rücken von Stühlen oder Möbeln muß so diskret wie möglich und mit Vorsicht durchgeführt werden und die Nachtruhe berücksichtigen (z.Bsp.: Schlafgelegenheiten bereits vor einer eventuellen späten Rückkehr vorbereiten)

Bei der Benutzung der Ausziehcouches sind vorher die dekorativen Überzüge zu entfernen und die gelieferten Schutzunterlagen zu verwenden.

Praktische Einzelheiten

Der Abfall wird täglich (ausgenommen Feiertage) durch die Gemeinde abgeholt. Die Mülleimersäcke der Mieter können nicht im Behälter herausgestellt werden.

Versicherungen

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Der Vermieter hat eine Gebäudeversicherung abgeschlossen. Er lehnt jede Verantwortung, die das persönliche Verhalten der Mieter betrifft, ab. Jeder Mieter hat darauf zu achten, das die Haupttür der Villa abgeschlossen wird (gelieferter Schlüssel).

Die Mieter müssen eine Bestätigung ihres Versicherers vorlegen können, aus der hervorgeht, dass ihre Hausratversicherung den Aufenthalt in Ferienwohnungen abdeckt und eine Klausel auf Rückgriffsverzicht unterzeichnen.

Als Sicherheitsvorkehrung für den Verlustfall und um jede Reparaturmaßnahme durchführen zu können, wird ein Doppel des Generalschlüssels aller Appartements in Sicherheit verwahrt.

Und schließlich sind all Ihre Anregungen und Ihre Beurteilung der angebotenen Leistungen willkommen, um uns zu erlauben, den Komfort und die Qualität der Aufenthalte zu verbessern an...Villa Scala Fiorita

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